Alarmanlage in Mietwohnung oder Denkmalschutz - was ist zu beachten?
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Darf ich eine Einbruch-Meldeanlage oder Frühwarnsystem wie FRED von Suritec Systems GmbH in einer Mietwohnung oder in einem Gebäude mit Denkmalschutz installieren? Was muss ich dabei beachten? Darf ich einen Außenmelder montieren?
Ja – grundsätzlich dürfen Sie auch als Mieter eine Alarmanlage installieren. Entscheidend ist dabei ob die Anlage ohne bauliche Veränderungen montiert werden kann. Genau hier hat das System von Suritec Systems GmbH bzw. FRED einen weiteren Vorteil zu herkömmlichen Einbruch-Meldeanlagen!
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
rückbaubaren/ mobilen Maßnahmen → meist erlaubt
baulichen Veränderungen → Zustimmung des Vermieters nötig
Bei einer Lösung wie FRED, die ohne klassische Verkabelung, Wandschlitze oder Fensterkontakte auskommt, ist die rechtliche Situation meist deutlich entspannter.
Was Sie in einer Mietwohnung normalerweise dürfen
In der Regel zulässig sind:
mobile oder steckbare Alarmanlagen
rückstandslos entfernbarer Einbruchschutz
Geräte ohne Eingriff in Fenster, Türen oder Elektrik
reine Innenraumgeräte ohne Veränderung der Fassade
All` diese Anforderungen kann FRED erfüllen!
Gerade bei nicht invasiven Systemen argumentieren viele Juristen mit dem „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung.
Wann Sie unbedingt den Vermieter fragen sollten
Sie sollten sich die Zustimmung schriftlich holen, wenn:
gebohrt wird
Außenfassade betroffen ist
Kabel dauerhaft verlegt werden
Fenster- oder Türrahmen verändert werden
Außensirenen oder Außenkameras montiert werden
Gemeinschaftseigentum betroffen ist
Denn dann handelt es sich meist um eine „bauliche Veränderung“.
Darf ein Außenmelder montiert werden?
Hier wird es interessant:
Ohne Bohren / rückbaubar
Wenn ein Außenmelder:
nur geklebt oder geklemmt wird,
rückstandslos entfernbar ist,
keine Gemeinschaftsflächen beeinträchtigt,
optisch unauffällig bleibt,
stehen die Chancen gut, dass dies zulässig sein kann.
Mit Schrauben an Fassade oder Außenwand
Sobald Sie:
in die Fassade bohren,
außen sichtbar montieren,
Gemeinschaftseigentum verändern,
brauchen Sie praktisch immer die Zustimmung des Vermieters.
Gerade Außenmelder an Mehrfamilienhäusern können außerdem Themen wie:
Optik der Fassade,
Nachbarn,
Denkmalschutz,
Eigentümergemeinschaft,
Fehlalarme
berühren.
Besonderheit bei Denkmalschutz oder Fachwerk
In Niedersachsen – gerade in Städten wie Celle mit vielen Fachwerkhäusern – kann zusätzlich Denkmalschutz relevant werden. Sichtbare Außenmontagen sollten dort besonders vorher abgestimmt werden.
Fazit
Eine Alarmanlage wie FRED ist in einer Mietwohnung oft deutlich einfacher realisierbar als klassische verkabelte Systeme, weil:
keine Schlitzarbeiten nötig sind,
keine Fensterkontakte montiert werden müssen,
FRED rückbaubar bleibt.
Ein Außenmelder ist grundsätzlich möglich – aber sobald gebohrt oder die Außenfassade betroffen ist, sollten Sie vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.





