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Alarmanlage in Mietwohnung oder Denkmalschutz - was ist zu beachten?

  • vor 3 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Darf ich eine Einbruch-Meldeanlage oder Frühwarnsystem wie FRED von Suritec Systems GmbH in einer Mietwohnung oder in einem Gebäude mit Denkmalschutz installieren? Was muss ich dabei beachten? Darf ich einen Außenmelder montieren?


Ja – grundsätzlich dürfen Sie auch als Mieter eine Alarmanlage installieren. Entscheidend ist dabei ob die Anlage ohne bauliche Veränderungen montiert werden kann. Genau hier hat das System von Suritec Systems GmbH bzw. FRED einen weiteren Vorteil zu herkömmlichen Einbruch-Meldeanlagen!


Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • rückbaubaren/ mobilen Maßnahmen → meist erlaubt

  • baulichen Veränderungen → Zustimmung des Vermieters nötig

Bei einer Lösung wie FRED, die ohne klassische Verkabelung, Wandschlitze oder Fensterkontakte auskommt, ist die rechtliche Situation meist deutlich entspannter.


Was Sie in einer Mietwohnung normalerweise dürfen


In der Regel zulässig sind:

  • mobile oder steckbare Alarmanlagen

  • rückstandslos entfernbarer Einbruchschutz

  • Geräte ohne Eingriff in Fenster, Türen oder Elektrik

  • reine Innenraumgeräte ohne Veränderung der Fassade


    All` diese Anforderungen kann FRED erfüllen!


Gerade bei nicht invasiven Systemen argumentieren viele Juristen mit dem „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung.


Wann Sie unbedingt den Vermieter fragen sollten


Sie sollten sich die Zustimmung schriftlich holen, wenn:

  • gebohrt wird

  • Außenfassade betroffen ist

  • Kabel dauerhaft verlegt werden

  • Fenster- oder Türrahmen verändert werden

  • Außensirenen oder Außenkameras montiert werden

  • Gemeinschaftseigentum betroffen ist

Denn dann handelt es sich meist um eine „bauliche Veränderung“.


Darf ein Außenmelder montiert werden?

Hier wird es interessant:

Ohne Bohren / rückbaubar


Wenn ein Außenmelder:

  • nur geklebt oder geklemmt wird,

  • rückstandslos entfernbar ist,

  • keine Gemeinschaftsflächen beeinträchtigt,

  • optisch unauffällig bleibt,

stehen die Chancen gut, dass dies zulässig sein kann.


Mit Schrauben an Fassade oder Außenwand

Sobald Sie:

  • in die Fassade bohren,

  • außen sichtbar montieren,

  • Gemeinschaftseigentum verändern,

brauchen Sie praktisch immer die Zustimmung des Vermieters.

Gerade Außenmelder an Mehrfamilienhäusern können außerdem Themen wie:

  • Optik der Fassade,

  • Nachbarn,

  • Denkmalschutz,

  • Eigentümergemeinschaft,

  • Fehlalarme

berühren.


Besonderheit bei Denkmalschutz oder Fachwerk


In Niedersachsen – gerade in Städten wie Celle mit vielen Fachwerkhäusern – kann zusätzlich Denkmalschutz relevant werden. Sichtbare Außenmontagen sollten dort besonders vorher abgestimmt werden.


Fazit

Eine Alarmanlage wie FRED ist in einer Mietwohnung oft deutlich einfacher realisierbar als klassische verkabelte Systeme, weil:

  • keine Schlitzarbeiten nötig sind,

  • keine Fensterkontakte montiert werden müssen,

  • FRED rückbaubar bleibt.


Ein Außenmelder ist grundsätzlich möglich – aber sobald gebohrt oder die Außenfassade betroffen ist, sollten Sie vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.


Björn Emanuelsson von SicherheitsCelle in der Celler Altstadt

SicherheitsCelle
Björn Emanuelsson
Krähenberg 61
29225 Celle

Tel.:    05141. 434 61
Mobil: 0170. 969 47 41
Mail: meine(ä)SicherheitsCelle.de

Logo mit dem Schriftzug „SicherheitCelle“ in orangefarbener Schrift – schlichtes, modernes Design mit Fokus auf Schutz und Sicherheit. Wir machen Celle sicher.

© Björn Emanuelsson

Logo von SicherheitsCelle in Orange und Weiß mit stilisiertem Celler Schloss, Einbrecherfigur und dem Slogan „Wir machen Celle sicher.“ – Symbol für professionellen Einbruchschutz.
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